AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Umzugs-, Transport- und Reinigungsbedingungen der Home to Home Transporte GmbH (AGB)

 

Version: AGB Umzug

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen der Home to Home Transporte GmbH finden auf alle Verträge Anwendung, welche von der Home to Home Transporte GmbH abge-schlossen werden.

 

Bestehen unterschiedliche sich widersprechende Vorschriften oder Vereinbarungen, so gilt die nachfolgende Rangordnung:

  1. Zwingende gesetzliche Bestimmungen;
  2. Individuelle vertragliche Vereinbarungen;
  3. Spezifische allgemeine Bestimmungen der Home to Home Transporte GmbH
  4. Allgemeine Umzugs-, Transport- und Reinigungsbedingung Home to Home Transporte GmbH;
  5. Dispositives Recht.

 

2. Allgemeines

Aufträge sind schriftlich im Sinne von Art. 13 f. OR zu erteilen. Offerten werden hinfällig, wenn sie nicht innert 30 Tagen angenommen werden.

Der Auftrag hat alle notwendigen Angaben für eine ordentliche Ausführung, wie insbesondere Adressen, Menge, Anzahl und Eigenschaften des Transportguts oder auch örtliche Gegebenheiten am Be- und Entladeort zu liefern. Zudem hat der Auftraggeber vorgängig auf die besondere Beschaffenheit des Transportguts, dessen besonders hohe Schadenanfälligkeit oder auf Gefahrgut oder anderes Gut hinzuweisen, das einer besonderen Behandlung bedarf oder eine Gefahr für die Umwelt, Personen oder andere Güter darstellen kann, damit der Frachtführer geeignete Massnahmen ergreifen kann. Dadurch verursachte Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung sind nachfolgende (Verbots-) Güter vom Transport ausgeschlossen: Tiere, Bargeld, begebbare Inhaberpapiere, Edelmetalle und -steine, Feuerwaffen, deren Teile und Munition, Gefahrgut wie Gasflaschen, Treibstoffbehälter, sterbliche Überreste von Menschen, Pornografie, illegale Drogen oder sonst illegale Gegenstände.

 

Bis das Gegenteil nicht bewiesen wird, gilt als Vermutung, dass es sich beim Transportgut um gebrauchtes Gut handelt und nicht um neue Gegenstände. Der Frachtführer ist nicht gehalten, in Übernahmeprotokollen oder Inventarlisten wegen üblicher Abnutzung einen Vorbehalt anzubringen. Lässt der Auftraggeber neue Gegenstände transportieren, so hat er dies dem Frachtführer explizit schriftlich mitzuteilen.

 

3. Transportübernahme im Allgemeinen

Jeder Auftrag setzt jeweils normale Zufahrtsverhältnisse voraus. Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo Beladung und Abladung stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. müssen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Zudem muss der Auftraggeber sicherstellen, dass jegliches Umzugsgut durch Haus- bzw. Wohnungstüren sowie Treppenhäuser und Gänge passt. Sollte dies nicht gewährleistet sein, übernimmt der Frachtführer keine Haftung. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen.

 

In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwendung.

 

4. Rechte und Pflichten des Frachtführers

Der Frachtführer übernimmt das demontierte und zweckmässig sowie transportsicher verpackte Transportgut am Beladeort, belädt es auf das Transportmittel, transportiert es an den vereinbarten Entladeort, lädt das Gut am Entladeort aus und platziert es einmalig in den vom Auftraggeber bezeichneten Räumlichkeiten.

 

Der Frachtführer ist verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Der Frachtführer führt den Auftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Er garantiert keine Lieferfrist.

 

Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat unmittelbar nach Ankunft des Transportguts oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

 

Der Frachtführer ist weder zur Prüfung des Inhalts der Transportgefässe oder verpackten Gegenständen noch zur Vornahme von Gewichts- oder Masskontrollen verpflichtet. Ebenfalls ist der Frachtführer nicht verpflichtet, die Zweckmässigkeit oder Beförderungssicherheit von Verpackungen zu prüfen. Stellt der Frachtführer offensichtliche Mängel oder Unklarheiten fest, so weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.

 

Der Frachtführer ist nur verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers zu befolgen. Soll ein Dritter weisungsberechtigt sein, so ist dies dem Frachtführer schriftlich mitzuteilen. Entstehen durch Weisungen zusätzliche Aufwendungen, so sind diese separat zu vergüten.

 

Sofern während des Transports Hindernisse auftreten, welche den weiteren Transport verunmöglichen oder unzumutbar machen (gesperrte oder beschädigte Strassen, hoheitliche Anordnungen usw.), so holt der Frachtführer Weisungen des Weisungsberechtigten ein. Erhält er bei internationalen Transporten innert 4 Stunden und bei nationalen Transporten innert 1 Stunde keine Weisungen, so kann er nach seiner Wahl das Transportgut auf Kosten des Auftraggebers auslagern oder eine alternative Route nach seiner Wahl fahren. Dasselbe gilt bei Ablieferungshindernissen, d.h. wenn der Empfänger das Gut nicht annehmen will oder nicht erreichbar ist. Mehraufwendungen sind durch den Auftraggeber zu übernehmen.

 

Die Ein- und Auslagerung in den Räumlichkeiten der Home to Home Transporte GmbH dürfen ausschliesslich durch einen Mitarbeiter durchgeführt werden. Hierzu ist eine separate Vereinbarung zu treffen.

 

5. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat für angemessene und transportsichere Verpackung zu sorgen. Insbesondere sind zerbrechliche Gegenstände entsprechend zu verpacken, so dass sie während des Transports ausreichend geschützt sind. Nicht zweckmässig oder transportsicher verpacktes Transportgut darf zurückgewiesen werden, ohne dass die übrigen vertraglichen Rechte und Pflichten davon tangiert werden.

 

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Arbeiten zum ausgemachten Zeitpunkt bzw. sofort nach Eintreffen der Transportfahrzeuge begonnen werden können. Es obliegt dem Auftraggeber zu überprüfen, dass alle für den Transport bestimmten Güter geladen sowie dass die nicht für den Transport bestimmten Güter am Platz gelassen wurden.

 

Der Auftraggeber und/oder Dritte sollen keine Arbeiten ausführen, die dem Frachtführer obliegen oder diesen bei seinen Arbeiten unterstützen. Sollten Sie dennoch solche Tätigkeiten vornehmen, so tun sie dies auf eigenes Risiko und nicht als Hilfspersonen des Frachtführers.

 

Die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen und Absperrungen ist Sache des Auftraggebers. Demnach ist der Auftraggeber für die Beschaffung der erforderlichen Zolldokumente sowie für deren Richtigkeit verantwortlich.

 

Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgetreuen Deklaration des Transportgutes verpflichtet und übernimmt gegenüber dem Frachtführer sowie den Bahn- und Zollorganen oder weiteren Behörden die volle Verantwortung. Ohne diesbezügliche Weisung durch den Auftraggeber ist der Frachtführer berechtigt, das Transportgut als Übersiedlungsgut zu behandeln. Für alle Folgen, die durch das Fehlen, die verspätete Zustellung und die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit dieser Dokumente entstehen, hat der Auftraggeber aufzukommen. Er haftet dem Frachtführer für alle sich aus der Zollbehandlung des Transportgutes ergebenden Auslagen. Der Preis für die Zollabfertigungskosten setzt eine normale Abwicklung voraus. Verlängerte Zollaufenthalte und besondere Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sind dem Frachtführer entsprechend zu vergüten. Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, Frachten, Zölle und Abgaben zu bevorschussen. Er kann vom Auftraggeber Vorschüsse in der jeweiligen Währung verlangen. Tritt der Frachtführer in Vorlage, so sind ihm Vorlageprovisionen und Zins sowie ein angemessener Kursverlust zu ersetzen.

 

Für alle Umtriebe und Mehrkosten, die infolge verspäteter Abnahme des Transportgutes durch den Auftraggeber entstehen, hat dieser aufzukommen. Kann innerhalb einer Wartezeit von vier Stunden mit der Entladung nicht begonnen werden, ist der Frachtführer berechtigt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers das Transportgut einzulagern. Dabei beschränkt sich seine Haftung auf die sorgfältige Auswahl des Einlagerungsortes.

 

6. Preise

Sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist, so wird der Preis nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Mindestaufwand beträgt 3 Stunden und wird dem Auftraggeber verrechnet.

 

Die Home to Home Transporte GmbH gibt eine Schätzung des zu erwartenden Aufwands an, ist jedoch an diese Schätzung nicht gebunden. Verrechnet wird der effektive Aufwand.

 

Der Pauschalpreis umfasst die in Ziffer 4 vereinbarten Hauptleistungen des Frachtführers. Im Pauschalpreis sind namentlich folgende Aufwendungen nicht eingeschlossen und bedürfen besondere Vereinbarungen:

a) das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes;

b) eine weitere Umplatzierung von Möbeln am Entladeort nach der ersten Platzierung;

c) spezieller Hin- oder Rücktransport von Packmaterial sowie dessen Miete oder Kauf;

d) das Demontieren und Montieren von Möbeln; insbesondere von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Spezialisten benötigen;

e) der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200 l, Klavieren, Flügeln, Tresoren und anderen Gegenständen von mehr als 100 kg Eigengewicht;

g) das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.;

h) der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat;

i) die Prämien von Transportversicherungen;

j) Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen;

k) Strassensteuern und Fahrkosten sowie amtliche Gebühren aller Art;

l) Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges auch ohne besonderen Auftrag;

m) Mehraufwendungen durch unverschuldete Beförderungs- oder Ablieferungshindernisse (Standgelder, Umwegfahrten, Wartezeiten des Transportfahrzeugs- und
-personals, Auslagerungen, etc.);

n) ferner Mehraufwendungen durch das Tragen der Güter bei Zufahrtsverhältnissen, die nicht als normal im Sinne von Ziff. 3 gelten;

 

Das Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparaten darf zufolge gesetzlicher Bestimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden.

 

7. Bezahlung

Der Preis ist vor Transportbeginn fällig. Bei Transporten ins Ausland ist eine Vorauszahlung zu leisten. Die Home to Home Transporte GmbH kann auch eine Akontozahlung verlangen.

 

Die Bezahlung kann infolge besonderer Vereinbarung mittels Rechnung erfolgen und ist innerhalb von 10 Tagen netto zu begleichen. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die Home to Home Transporte GmbH durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere fallen nach Ablauf der regulären Zahlungsfrist Verzugszinse von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung an.

 

Eine überfällige Forderung kann von Home to Home Transporte GmbH auch jederzeit an einen externen Inkasso-Partner abgetreten werden. Dieser kann entsprechend zusätzliche Aufwände und Gebühren direkt mit dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

 

8. Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung des dadurch der Home to Home Transporte GmbH entstehenden Schadens.

 

Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

 

Bleibt der Auftraggeber einem vereinbarten Besichtigungstermin unentschuldigt fern, so wird eine Gebühr von CHF 60.00 fällig.

 

Bei Rücktritt innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 50% des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalisierten Schadenersatzes geschuldet. Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb 14 Tage vor dem geplanten Umzug sind 80% des vereinbarten Preises geschuldet. Beweist der Frachtführer resp. die Home to Home Transporte GmbH einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.

 

9. Retentionsrecht

Das dem Frachtführer übergebene Transportgut dient der Home to Home Transporte GmbH als Pfand für den vertraglich vereinbarten Preis aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Hat der Auftraggeber, die der Home to Home Transporte GmbH angesetzte Zahlungsfrist unter Verwertungsandrohung der betroffenen Güter ungenutzt verstreichen lassen, so ist die Home to Home Transporte GmbH ohne weitere Formalitäten berechtigt, die betroffenen Güter freihändig zu verwerten, verwerten zu lassen oder auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

 

10. Haftung

Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung wird die Haftung des Frachtführers in Anwendung von Art. 447 Abs. 3 und 448 Abs. 2 OR wegbedungen. Bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist die Haftung auf den jeweiligen Zeitwert der Güter beschränkt. Pro Ereignis pro Fahrzeug ist die Haftung der Home to Home Transporte GmbH auf CHF 100’000.00 beschränkt. Vorbehalten bleiben besonders vereinbarte Versicherungsabsprachen (Art. 12 nachfolgend).

 

Die Haftung der Home to Home Transporte GmbH reicht in keinem Falle weiter als diejenige der am Transport beteiligten Transportanstalten (Eisenbahn, Schifffahrts- oder, Luftverkehrsgesellschaft, Post usw.).

 

Die Home to Home Transporte GmbH haftet nur für angemessen verpacktes Transportgut.

 

Bei Beschädigungen des Inhalts von Kisten und anderen Behältnissen haftet die Home to Home Transporte GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen besorgt worden sind. Die Haftung der Home to Home Transporte GmbH beschränkt sich in jedem Fall auf die Kosten einer allfälligen möglichen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzleistung.

 

Die Haftung der Home to Home Transporte GmbH beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endigt in der Regel mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort des Auftraggebers, der Einlagerung in einem Lagerhaus oder der Übergabe der Ladung an einen anderen Frachtführer. Soweit der Frachtführer den Auftrag hat, die Güter einer anderen Transportanstalt zu übergeben, erlischt die Haftung mit Übergabe der Güter.

 

Die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, welche Ihnen oder Dritten insbesondere infolge von Strom- oder Energieausfällen, Cyber-Attacken, Hacker-Angriffen, Viren, Spam-Mails, Übermittlungsfehlern, technischen Fehlleistungen oder Unterbrechungen, Missbrauch/Störungen des Internets, unserer Webseite, der auf unserer Webseite verlinkten Webseiten, des Netzwerkes, der IT Infrastruktur oder Telekommunikationsnetzes, sowie Datenmissbrauch durch Dritte oder Datenverlust entstehen, wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen.

 

11. Haftungsausschluss

Der Frachtführer resp. die Home to Home Transporte GmbH haftet nicht, soweit er/sie nachweist, dass er/sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.

 

Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn insbesondere:

–      der Verlust oder die Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm ohne Zutun des Frachtführers erteilte Weisung, eigene Mängel des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Frachtführer keinen Einfluss hat;

–      das Transportgut unzweckmässig oder nicht beförderungssicher verpackt ist, es sei denn, der Frachtführer habe die Verpackung selbst vorgenommen;

–      besonders gefährdete Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software sowie Datenverluste und andere Gegenstände von grosser Empfindlichkeit brechen oder beschädigt werden, es sei denn, der Auftraggeber weise nach, dass der Frachtführer die nach den Umständen gebotene Sorgfalt nicht angewendet hat;

–      der Auftraggeber dem Frachtführer Verbotsgut (Art. 2 Abs. 3) zum Transport mitgibt, ohne dies mit ihm vereinbart zu haben;

–      der Frachtführer darauf hinweist (abmahnt), dass ein bestimmter Gegenstand aufgrund seiner Grösse oder Schwere nicht ohne Schadensverursachung aus seiner räumlichen Position entfernt, be- oder entladen oder auf- oder abgeseilt werden kann und der Auftraggeber trotz dieser Abmahnung auf die Durchführung besteht;

–      allgemein für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte;

–      für Schäden am Frachtgut, die durch Feuer, Unfälle, Kriege, Streiks, höhere Gewalt im Allgemeinen oder einen dem Transportmittel durch Dritte verursachten Schaden entstehen;

–      bei Verzögerung der Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche den Frachtführer keine Schuld trifft.

 

Soweit die Home to Home Transporte GmbH in Folge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist, wird sie von diesen Pflichten befreit. Die Home to Home Transporte GmbH wird soweit und solange von ihren Gegenleistungspflichten befreit, wie der Auftraggeber aufgrund von höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist.

 

Die betroffene Partei hat die andere Vertragspartei unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Sie wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass sie ihre Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.

 

12. Mängelrüge

Der Auftraggeber hat das Frachtgut sofort nach dem Ausladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes dem vor Ort zuständigen Teamleiter der Home to Home Transporte GmbH mitzuteilen und schriftlich auf der Quittung mit der Unterschrift des Kunden sowie die des Teamleiters festzuhalten und überdies dem Geschäftsführer der Home to Home Transporte GmbH innerhalb von drei Tagen nochmals schriftlich zu bestätigen. Die gleiche Frist- und Formvorschrift gilt ebenfalls für Schäden an Böden, Wänden, Decken, Türen usw.

 

Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Teamleiter vor dem Umzug speziell anzuzeigen. Für bestehende Kratz-, Schramm-, Druck-, und Erschütterungsschäden aller Art, übernimmt Home to Home Transporte GmbH keine Haftung.

 

Äusserlich nicht sofort erkennbare Schäden sind der Home to Home Transporte GmbH innerhalb von drei Tagen nach deren Entdeckung, spätestens jedoch drei Tage nach Erbringen der Dienstleistung schriftlich der Home to Home Transporte GmbH, Pfäffikerstrasse 38, 8610 Uster oder per E-Mail an info@home2home.ch anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

 

13. Pausen

Die Pausen für die Umzugshelfer betragen am Vor- und Nachmittag jeweils 15 Minuten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die einstündige Mittagspause wird nicht verrechnet.

 

14. Packmaterial

Nach Voranmeldung können zwei bis drei Wochen vor dem Umzug, Kartons bei der Home to Home Transporte GmbH in Uster abgeholt werden. Die Kartons, die von Home to Home Transporte GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sind ausschliesslich zur Leihe gedacht und müssen spätestens 1 Woche nach dem Umzug, nach Voranmeldung, wieder zurückgebracht werden. Neue Umzugs- sowie Spezialkartons (Kleider-, Gläserkartons, etc.) stellt die Home to Home Transporte GmbH gegen eine Gebühr zur Miete zur Verfügung.

 

Der vereinbarte Pauschalpreis für die Lieferung / Abholung der Kartons gilt bis zur Bordsteinkante.

 

15. Endreinigungen / Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung unterliegt einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf jeweils Ende Monat. Zu den Standards der Endreinigung gehören die Reinigung der normal verschmutzen Wohnung / Haus, alle Zimmer, Keller (besenrein), Balkon (besenrein), Bad/Dusche, Küche, Fenster sowie Storen. Weitere Details zu den Standards der Endreinigung sind der Leistungsübersicht zu entnehmen.

 

Folgende Punkte gehören nicht in die Standardreinigung und sind somit nach Absprache unter Mehraufwand zu verrechnen:

a) Entfernen von Klebern;

b) Reinigung des Balkons / Terrasse mit dem Hochdruckreiniger sowie Unkraut- oder Moosentfernung;

c) Teppich shampoonieren;

d) Demontage von Lampen;

e) Dübellöcher;

f) überdurchschnittliche Kalkablagerungen;

g) extrem eingebrannter Schmutz in Ofen;

h) Glasfassaden;

i) Fugenreinigung;

j) Schimmelentfernung.

 

Bei der Reinigung der Fenster, welche aufgeschraubt werden müssen, können Mehrkosten entstehen. Für den Service der Elektrogeräte im Haushalt muss der Auftraggeber selber einen Servicetechniker aufbieten. Im Preis nicht inbegriffen sind die Kosten, die entstehen, wenn die Abgabe durch den Vermieter-/ Mieterschutzverband durchgeführt werden. Die Preise für die Endreinigung sind mit Abgabegarantie, bei einer eventuellen Bemängelung haben wir eine Nachreinigung zugute.

 

Nicht von der Abnahmegarantie umfasst sind Schäden, Rückstände und Verschmutzungen, welche durch die Standartreinigung behoben werden können, über die übliche Abnutzung während der Wohndauer hinausgehen und/oder einen Mangel darstellen. Werden solche Positionen bei der Abnahme durch den Vermieter beanstandet, so ist die Abnahmegarantie dennoch erfüllt.

 

16. Datenschutz

Die Home to Home Transporte GmbH verpflichtet sich, das Schweizer Datenschutzgesetz einzuhalten und Personendaten nur rechtmässig zu verarbeiten. Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite der Home to Home Transporte GmbH wird Bezug genommen und ausdrücklich hingewiesen.

 

Der Kunde gestattet die Aufnahme der Telefongespräche. Der Kunde erklärt sich explizit mit der Speicherung, Aufbewahrung und Auswertung der durch die Telefongespräche erfassten Informationen durch die Home to Home Transporte GmbH einverstanden.

 

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

 

Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) werden wegbedungen.

 

Gerichtsstand ist Uster. Für im Ausland wohnhafte Kunden wird der Betreibungsort Uster vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Home to Home Transporte GmbH
Self Storage und Lagerung (AGB)

 

Version: November 2024

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen der Home to Home Transporte GmbH Self Storage und Lagerung (AGB) finden auf alle Self Storage-Verträge und Lagerungsverträge Anwendung, welche von der Home to Home Transporte GmbH abgeschlossen werden.

 

Bestehen unterschiedliche sich widersprechende Vorschriften oder Vereinbarungen, so gilt die nachfolgende Rangordnung:

  1. Zwingende gesetzliche Bestimmungen;
  2. Individuelle vertragliche Vereinbarungen;
  3. Allgemeine Bedingung der Home to Home Transporte GmbH Self Storage und Lagerung;
  4. Allgemeine Umzugs-, Transport- und Reinigungsbedingungen Home to Home Transporte GmbH;
  5. Dispositives Recht.

 

2. Allgemeines

Aufträge sind schriftlich im Sinne von Art. 13 f. OR zu erteilen. Offerten werden hinfällig, wenn sie nicht innert 30 Tagen angenommen werden.

 

3. Vertragsgegenstand

Die Home to Home Transporte GmbH stellt dem Kunden für einen vereinbarten Zeitraum und gegen ein vereinbartes Entgelt einen in sich geschlossenen, selbstzugänglichen Lagerraum (nachfolgend „Self Storage“) für seine Gegenstände zur Verfügung oder lagert die Gegenstände des Kunden in einem Grosslager (nachfolgend «Lagerung»).

 

Diese AGBs sind Bestandteil des Self-Storage und Lagervertrags. Der Kunde verpflichtet sich, diese AGBs sowie die Weisungen von Home to Home Transporte GmbH zu befolgen. Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden und Aufwendungen, welche infolge Verletzung des Self-Storage und Lagerungsvertrags (inkl. diesen AGBs) bei Home to Home Transporte GmbH oder Dritten anfallen.

 

Ein abgeschlossener Self Storage-Vertrag oder Lagerungsvertrag inkl. diesen AGBs entspricht nicht einem Hinterlegungsvertrag. Die Home to Home Transporte GmbH untersteht somit keinerlei Pflichten im Sinne von Art. 472 ff. OR. Die Home to Home Transporte GmbH kennt weder Art, Anzahl, Beschaffenheit noch Wert der Gegenstände des Kunden und nimmt diese auch nicht entgegen. Denn der Kunde lagert seine Gegenstände selbständig in seinem Self Storage Lagerraum bei Home to Home Transporte GmbH ein, wozu er jederzeit Zugang hat oder stellt die Gegenstände auf einer dafür vorgesehenen Lagereinheit bereit, welche von der Home to Home Transporte GmbH im Grosslager, ohne eigenen Zutritt des Kunden, gelagert wird.

 

Zudem untersteht der Self-Storage Vertrag und der Lagervertrag inkl. diesen AGBs nicht den gesetzlichen Bestimmungen über die Wohn- und Geschäftsräume, da die Home to Home Transporte GmbH nicht für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit oder als Wohn- bzw. Aufenthaltsraum, sondern ausschliesslich für die Lagerung von Gegenständen oder soweit zulässig Fahrzeuge, genutzt werden darf. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, im Self Storage Lagerraum seinen Wohnsitz, Geschäftssitz oder seine Zweigniederlassung rechtlich oder faktisch zu errichten sowie Werbeschilder, Anzeigen oder Leuchtschilder im Inneren oder Äusseren des Self Storage Lagerraums anzubringen. Es sind sämtliche Tätigkeiten, bis auf die vereinbarte Lagerung von Gegenständen, strengstens untersagt.

 

Der vorliegende Self Storage-Vertrag und Lagervertrag gilt nicht als Versicherungsvertrag. Die Home to Home Transporte GmbH übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung an den gelagerten Gegenständen. Der Kunde hat die Gegenstände selbst zu versichern.

 

4. Übernahme und Rückgabe des Self Storage Lagerraum

Dem Kunden wird anlässlich des Vertragsschlusses ein Self Storage Lagerraum im vereinbarten Gebäude oder Gelände zugeteilt. Der Kunde ist verpflichtet den ihm überlassenen Self Storage Lagerraum bei Übernahme zu kontrollieren und etwaige Schäden oder Verunreinigungen der Home to Home Transporte GmbH unverzüglich zu melden. Ohne eine entsprechende Meldung, wird davon ausgegangen, dass der Self Storage Lagerraum in reinem und unbeschädigtem Zustand übernommen wurde.

 

Die Home to Home Transporte GmbH ist berechtigt, die Adresse des Kunden zu überprüfen und vom Kunden bestätigen zu lassen. Zur Bestätigung der Adresse kann dem Kunden nach Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Brief zugestellt werden. In einem

solchen Fall hat der Kunde zehn Tage Zeit, die Adresse zu bestätigen (Verifikation). Erfolgt keine Verifikation durch den Kunden, wird die Zugangsberechtigung des Kunden bis zur Verifikation gesperrt.

 

Der Kunde ist verpflichtet, den Self Storage Lagerraum spätestens am letzten Tag der Vertragsdauer in einwandfreiem Zustand, frei von Gegenständen und Abfall sowie gereinigt zurückzugeben. Bei allfälligen Schäden oder notwendigen Reinigungs- oder Reparaturarbeiten werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung einer allfälligen Sicherheitsleistung (Kaution) erfolgt erst nach Erfüllung dieser Bestimmung.

 

Hat der Kunde den Self Storage Lagerraum am letzten Tag der Vertragsdauer nicht geräumt, behält sich die Home to Home Transporte GmbH das Recht vor, den Self Storage Lagerraum selbst zu räumen. Für jeden Tag, an dem die Vertragsdauer überschritten wird und der Self Storage Lagerraum nicht geräumt ist, wird zusätzlich zu den anteilsmässigen Mietkosten eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung pro 24h erhoben.

 

5. Nutzungsbedingungen

Der Kunde ist ausschliesslich dazu berechtigt, den ihm zugeteilten Self Storage Lagerraum zur Lagerung seiner Gegenstände zu benutzen. In übrigen Räumen und Flächen des Gebäudes sowie auf dem Areal, ist es dem Kunden untersagt, seine Gegenstände zu lagern.

 

Der Kunde hat keinen selbstständigen Zugang zu den Gegenständen im Grosslager. Die Home to Home Transporte GmbH kann einen solche Zugang ins Grosslager oder die Bereitstellung der gelagerten Gegenstände gegen eine Gebühr von CHF 50.00 pro angebrochene 30 Minuten gewähren.

 

Der Kunde darf die Einrichtungsgegenstände der Home to Home Transporte GmbH (bspw. Räume, Wände, Trennvorrichtungen, Türen, elektrischen Leitungen sowie alle anderen Vorrichtungen) nicht verändern, entfernen, beschädigen oder zweckentfremden. Zudem ist es strengstens untersagt, Nägel, Schrauben oder sonstige Befestigungsvorrichtungen in den Self Storage Lagerraum einzuschlagen, zu montieren oder anzubringen.

 

Im Self Storage Lagerraum dürfen ausschliesslich Gegenstände gelagert werden. Es ist strengstens untersagt, Gegenstände resp. Maschinen aufzustellen, welche einen elektrischen Anschluss benötigen. Nach schriftlicher Absprache und Genehmigung durch die Home to Home Transporte GmbH kann ein Self Storage Lagerraum für bestimmte Zwecke mit Strom ausgestattet werden. Der Self Storage Lagerraum darf weder als Wohnraum (auch nicht kurzzeitig) noch zur Ausübung irgendeiner Geschäftstätigkeit benutzt werden.

 

Der Kunde verpflichtet sich, sein gemieteten Self Storage Lagerraum so zu benutzen, dass er durch seine Nutzung niemanden, insbesondere nicht andere Kunden, Mieter, die Verwaltung, den Gebäudeeigentümer oder die Home to Home Transporte GmbH stört noch behindert. Zudem darf der Kunde den Verkehr auf dem Gelände der Home to Home Transporte GmbH in keinster Weise behindern. Der Kunde achtet darauf, die automatischen Türen nicht zu blockieren sowie die Gänge, Türen und Lifte nicht unnötig zu versperren. Die Nutzung dieser allgemeinen Räume und Gegenstände ist zeitlich nur für die Be- und Entladung erlaubt. Zudem sind die Kundenparkplätze der Home to Home Transporte GmbH ebenfalls auf die Dauer der Be- und Entladung beschränkt. Zu beachten gilt, dass die Anfahrt nur mit Fahrzeugen gestattet ist, die die Anforderungen der örtlichen Gegebenheit (z.B. hinsichtlich der Traglast der Zufahrtswege) erfüllen.

 

Für die Benützung der Personen- und Warenaufzüge gelten die dort angebrachten Vorschriften, insbesondere die Belastungsvorschriften. Der Kunde hat zudem die zulässige Bodenbelastung einzuhalten.

 

Die An- und Auslieferung von Gegenständen hat sorgfältig zu erfolgen und darf nur an den dafür vorgesehenen Orten durchgeführt werden. Wird das Areal oder das Gebäude der Home to Home Transporte GmbH durch die An- und Auslieferung von Gegenständen verunreinigt, so hat der hierfür verantwortliche Kunde die Verunreinigung sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Sofern während der An- und Auslieferung von Gegenständen das Areal oder das Gebäude der Home to Home Transporte GmbH beschädigt werden, so hat der hierfür verantwortliche Kunde den entstandenen Schaden unverzüglich der Home to Home Transporte GmbH zu melden und den Schaden zu übernehmen. Wird eine Verunreinigung nicht unmittelbar durch den Kunden behoben, veranlasst die Home to Home Transporte GmbH auf Kosten des Kunden eine Reinigung. Ebenfalls auf Kosten des Kunden werden Reparaturkosten für entstandene Schäden veranlasst.

 

Der Kunde ist verpflichtet, den gemieteten Self Storage Lagerraum stets in einwandfreiem und sauberem Zustand zu halten. Die Lagerung von Gegenständen, welche das Gebäude oder gelagerte Gegenstände anderer Kunden beeinträchtigen könnten, wie bspw. Ungeziefer, Rost, etc., sind strengstens untersagt.

 

Die Lagerung folgender Gegenstände ist strengstens untersagt:

  • gefährliche, toxische, entzündliche, explosive, radioaktive oder ätzende Gegenstände (z.B. brennbare Flüssigkeiten, Benzin, Flüssiggas, Gasflaschen, etc.);
  • verderbliche, riechende oder feuchte Gegenstände;
  • Gegenstände, welche die Nutzung anderer Kunden stören;
  • Munition;
  • Kunst, Schmuck, Geld, Postmarken, Uhren, Münzen, Medaillen, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen;
  • tote oder lebende Tiere sowie Pflanzen und verderbliche Lebensmittel;
  • alle Gegenstände, die gesetzlich vorgeschriebene Lagerbedingungen erfordern oder alle Gegenstände, deren Besitz gesetzlich verboten ist.

 

Kleider, Wäsche, Decken, Teppiche sowie ähnliche Gegenstände müssen vor der Lagerung mit Mottenschutz behandelt und luftdicht verpackt werden. Sollte dies nicht erfolgen, haftet der Kunde für alle dadurch entstandenen Schäden und deren Behebung (z.B. Mottenbefall).

 

Auf dem ganzen Areal und in den Gebäuden der Home to Home Transporte GmbH gilt ein Rauchverbot. Der Kunde achtet darauf, die Funktion oder Zugänglichkeit aller Brandschutzanlagen, wie Rauchmelder, Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Alarmdruckknöpfe, Fluchtwege, etc. nicht zu blockieren. Allfällig vorhandene Feuer- oder Nottreppen sowie andere Notausgänge dürfen nur im Fall eines Brandes oder eines Notfalles benutzt werden. Der Zugang zur Nottreppe sowie zu anderen Notausgängen muss jederzeit freigehalten werden. Lagerung jeglicher Art in den Fluchtwegen ist untersagt.

 

Die Nutzung allfälliger zur Verfügung gestellter Transportgeräte liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Home to Home Transporte GmbH lehnt jede Haftung im Fall von Unfällen oder Beschädigung der eingelagerten Güter durch den Gebrauch dieser Transportgeräte ab.

 

Die Home to Home Transporte GmbH behält sich das Recht vor, dem Kunden während der Vertragslaufzeit einen anderen Self Storage Lagerraum gleicher Grösse im gleichen Gebäude unter Einhaltung einer Frist von sieben Tagen nach Mitteilung an den Kunden, ohne Angabe von Gründen, zuzuteilen. Die anfallenden Kosten für die Verlagerung der Gegenstände eines Raums zum anderen trägt die Home to Home Transporte GmbH.

 

Jedes Aufbewahren, Lagern oder Hinterlassen von Abfall in oder um den Self Storage Lagerraum, dem Gebäude sowie dem Areal der Home to Home Transporte GmbH ist strengstens untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Abfälle mitzunehmen und sie zu entsorgen. Das Entsorgen von hinterlassenem Müll wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Kunde verpflichtet, etwaige Schäden in oder an dem Self Storage Lagerraum unverzüglich an die Home to Home Transporte GmbH zu melden.

 

6. Zutritt

Das Betreten und Verlassen des Areals, Gebäudes und des Self Storage Lagerraum kann gesichert sein. Bei einer Sicherung kann der Kunde das Areal, Gebäude und den Self Storage Lagerraum nur mittels der von Home to Home Transporte GmbH zur Verfügung gestellten Zugangsmöglichkeit (Schlüssel, Badge o.ä.) betreten. Das Gebäude und die Lagerflächen sind videoüberwacht. Der Kunde ist sich aber bewusst, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht denjenigen eines Tresors oder Bankschliessfaches entsprechen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, alle von Home to Home Transporte GmbH vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen (wie z.B. Verhaltensregeln, Hinweisschilder, etc.) einzuhalten, insbesondere diejenigen, die den Zugang sowie die Öffnungs- und Schliesssysteme des Gebäudes und des Self Storage Lagerraum betreffen. Der Kunde vergewissert sich beim Zutritt, dass neben ihm, keine weiteren unberechtigten Personen, das Gebäude betreten. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Türen und Tore hinter ihm richtig geschlossen werden. Bei allfälligen Problemen muss er die Home to Home Transporte GmbH unverzüglich informieren.

 

Der Kunde ist ausschliesslich dazu berechtigt, den ihm zugewiesenen Self Storage Lagerraum oder den ihm zugewiesenen Platz zu nutzen. Die Home to Home Transporte GmbH ist dazu berechtigt, Gegenstände, welche nicht im Self Storage Lagerraum des Kunden gelagert werden, auf Kosten des Kunden entsorgen oder verschieben, resp. wegschaffen zu lassen.

Jede Alarmauslösung aufgrund unkorrekten Verhaltens, welches den Einsatz einer Sicherheitsfirma, der Polizei oder der Feuerwehr zur Folge hat, wird dem verantwortlichen Kunden voll in Rechnung gestellt. Sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft, hat er zudem für den entstandenen Schaden aufzukommen.

 

Der Kunde ist für mitgebrachte Personen sowie für Personen die mit der Zutrittsberechtigung des Kunden das Gebäude bzw. den Self Storage Lagerraum betreten, verantwortlich, insbesondere dass sie sich an die Zugangsregeln halten. Der Kunde haftet für deren Zuwiderhandlung wie für eigenes Verhalten.

 

Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, seinen Self Storage Lagerraum zu verschliessen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten.

 

Lediglich der Kunde und die von ihm autorisierten Personen haben zum gemieteten Self Storage Lagerraum Zugang. In Gefahrensituationen (für den Kunden, Home to Home Transporte GmbH oder Dritte) sowie bei begründetem Verdacht auf Verletzung der Nutzungsbedingungen oder von Gesetzesbestimmungen ist die Home to Home Transporte GmbH jedoch berechtigt, den Self Storage Lagerraum des Kunden zu betreten und bei Bedarf zur Abwendung einer Gefahr die Gegenstände in einen alternativen Self Storage Lagerraum zu verlegen oder zu beseitigen. Zudem ist die Home to Home Transporte GmbH nach vorheriger Ankündigung an den Kunden ausnahmsweise berechtigt, den Self Storage Lagerraum im Rahmen von Inspektionen, Instandhaltungsarbeiten oder Umbauten der Anlagen und des Self Storage Lagerraum zu betreten.

 

Dem Kunden ist es untersagt, den Self Storage Lagerraum mit Zusatzschlösser oder Ähnlichem zu sichern, solche anzubringen oder anbringen zu lassen. Bringt der Kunde trotzdem solche an, ist die Home to Home Transporte GmbH jederzeit und ohne vorherige Ankündigung dem Kunden berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen sowie zu entsorgen.

 

7. Videoüberwachung

Der Kunde akzeptiert mit Vertragsschluss, dass das Gelände der Home to Home Transporte GmbH zum Zweck der Sicherheit mit Videokameras überwacht wird. Entsprechend bestätigt der Kunde, dass er damit einverstanden ist beim Betreten des Geländes der Home to Home Transporte GmbH aufgenommen zu werden.

 

Die Videoaufnahmen sämtlicher Überwachungskameras werden nur kurzfristig gespeichert und im Falle eines festgestellten relevanten Verhaltens ausgewertet.

 

8. Vertragsdauer und Kündigung

Die Parteien legen bei Abschluss des Self Storage-Vertrags oder des Lagervertrages die Dauer der Überlassung des Self Storage Lagerraum resp. die Einlagerungsdauer fest. Es können sowohl befristete als auch unbefristete Verträge abgeschlossen werden. Im Falle eines unbefristeten Self Storage-Vertrags oder Lagervertrages können die Parteien eine Mindestlaufzeit vorsehen.

 

Wird der Self Storage-Vertrag oder Lagervertrag auf Ablauf der Mindestlaufzeit nicht gekündigt oder der Self Storage Lagerraum nicht rechtzeitig geräumt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um mind. einen weiteren Monat. Wird der Self Storage Lagerraum eines befristeten Self Storage-Vertrags nicht rechtzeitig geräumt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um mind. einen weiteren Monat.

 

Bei einem unbefristeten Self Storage-Vertrag oder Lagervertrag können beide Parteien jederzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen auf Ablauf der Mindestlauffrist beziehungsweise der verlängerten Laufzeit, den Self Storage-Vertrag kündigen. Vorbehalten bleiben anderweitige Bestimmungen. Beim befristeten Self Storage-Vertrag oder Lagerverträgen ist keine ordentliche Kündigung möglich.

 

Der Kunde kann den Self Storage-Vertrag oder Lagervertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen auf Ende der Mindestlaufzeit resp. der verlängerten Laufzeit kündigen.

 

Eine ausserordentliche Kündigung ist wegen wichtiger Vertragsverletzung jederzeit möglich.

 

Sollte ein gesamter Standort oder ein Teil eines Standortes geschlossen werden, kann die Home to Home Transporte GmbH auch vor Ablauf der Mindestlauffrist oder, bei befristeten Self Storage-Verträgen oder Lagerverträge, vor Ablauf des Vertrages, mit einer Frist von einer Woche den Vertrag kündigen.

 

9. Entgelt & Sicherheitsleistung (Kaution)

Die Überlassung des Self Storage Lagerraums oder Einlagerung im Grosslager erfolgt gegen Entgelt. Die Höhe des Entgelts sowie die Zahlungsmodalitäten werden bei Abschluss des Self Storage-Vertrags oder Lagervertrags festgelegt.

 

Bei einem befristeten Self Storage-Vertrag oder Lagervertrag, ist das Entgelt für die gesamte Vertragslaufzeit vollständig im Voraus zu zahlen. Vorbehalten bleiben anderweitige Bestimmungen. Bei einem unbefristeten Vertragsverhältnis, sowohl bei mit oder ohne Mindestlaufzeit, ist das Entgelt jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Bei Zahlungsverzug kann das Dienstleistungsangebot sofort eingestellt oder eingeschränkt werden. Zudem können Mahnungsgebühren erhoben werden. Die Forderungen können an einen Inkassodienstleister übergeben werden.

 

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum oder innert der vereinbarten Zahlungsfrist das geschuldete Entgelt nicht bezahlt, kommt er in Zahlungsverzug. Für Mahnungen werden dem Kunden Mahngebühren in der Höhe von CHF 20.00 für die erste Mahnung, für jede weitere Mahnung CHF 40.00 berechnet; ausserdem kann ihm der Zugang zum Lagerraum bis zur Zahlung der gesamten geschuldeten Kosten verweigert werden.

 

Die Home to Home Transporte GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis bei Zahlungsverzug ausserordentlich zu kündigen.

 

Die Home to Home Transporte GmbH kann bei einem unbefristeten Vertragsverhältnis (nach Ablauf einer etwaigen Mindestlaufzeit), die Höhe des Entgelts jederzeit und ohne Grund ändern. Sie hat den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich darüber zu informieren.

 

Bei Vertragsabschluss kann vom Kunden die Leistung einer Sicherheitsleistung (Kaution) an die Home to Home Transporte GmbH in Höhe von mindestens einer Monatsgebühr verrechnet werden, wobei sich die Home to Home Transporte GmbH das Recht vorbehält, ohne Angabe von Grund, eine höhere Sicherheitsleistung zu fordern. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst und spätestens 30 Tage nach Ende des Vertragsverhältnisses, unter Vorbehalt einer rechtzeitigen sowie ordnungsgemässen Rückgabe des Self Storage Lagerraums, dem Kunden zurückbezahlt. Der Betrag reduziert sich jedoch um sämtliche noch offenen Ansprüche von der Home to Home Transporte GmbH gegenüber dem Kunden unter dem Vertragsverhältnis. Eine Auf- oder Verrechnung oder eine Inanspruchnahme der Kaution vor Beendigung des Vertragsverhältnisses ist weder für Home to Home Transporte GmbH noch für den Kunden möglich.

 

10. Haftung

Die Home to Home Transporte GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitere Haftung wird ausgeschlossen.

 

Die vom Kunden eingelagerten und eingebrachten Gegenstände werden von Home to Home Transporte GmbH nicht versichert. Der Umschlag und die Lagerung der Gegenstände erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden.

 

Unabhängig von anders lautenden Bestimmungen lehnt die Home to Home Transporte GmbH jegliche Haftung für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung der Gegenstände des Kunden, sei es aufgrund von Diebstahl, Brand, Wasser, Vandalismus oder sonst irgendwelcher Art, ab, unabhängig davon, ob sich diese im Self Storage Lagerraum, Grosslager, innerhalb des Gebäudes oder auf dem Gelände befunden haben. Insbesondere haftet die Home to Home Transporte GmbH nicht für Schäden, die dem Kunden an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfanges die Einwirkung ist.

 

Wem der Kunde Zugang zu seinem Self Storage Lagerraum erteilt, hat er selbst zu verantworten.

 

Der Kunde haftet für den Verlust oder Beschädigung des von der Home to Home Transporte GmbH zur Verfügung gestellten Zugangsmöglichkeit (Schlüssel, Badge o.ä.). Bei Verlust ist die Home to Home Transporte GmbH  berechtigt, die notwendigen Schlösser oder Zugangssysteme auf Kosten des Kunden auszuwechseln.

 

Ist der Zutritt zum Gelände oder zum Self Storage Lagerraum, vorübergehend – etwa wegen technischen Fehlern oder anderen von Home to Home Transporte GmbH nicht zu vertretender Umstände – nicht möglich, so haftet die Home to Home Transporte GmbH nicht dafür. Zudem haftet die Home to Home Transporte GmbH bei einem Ausfall der Internet-, Strom-, Wasser oder Heizungsversorgung etc. nicht für daraus entstehende Schäden und Folgeschäden. Der Kunde ist nicht berechtigt, aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung des Self Storage Lagerraums oder des Geländes mit Wasser, Strom etc. Ansprüche, insbesondere Schadenersatz oder Zahlungsminderungsansprüche, gegen die Home to Home Transporte GmbH geltend zu machen.

 

11. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, die gelagerten Gegenstände während der gesamten Lagerdauer versichert zu haben. Diese Versicherung muss insbesondere Brandrisiken, Explosionen, Wasserschäden, Raub, Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden in Höhe des Ersatzwerts der gelagerten Gegenstände umfassen.

 

Um seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Versicherung nachzukommen, hat der Kunde den Abschluss einer Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl zu tätigen oder Erweiterung seines bestehenden Versicherungsschutzes auf die bei der Home to Home Transporte GmbH gelagerten Gegenstände zu erweitern.

 

12. Datenschutz

Die Home to Home Transporte GmbH verpflichtet sich, das Schweizer Datenschutzgesetz einzuhalten und Personendaten nur rechtmässig zu verarbeiten. Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite der Home to Home Transporte GmbH wird Bezug genommen und ausdrücklich hingewiesen.

 

Der Kunde weiss und ist damit einverstanden, dass es sowohl im Gebäude als auch im Self Storage Lagerraum Überwachungskameras hat oder haben kann. Der Kunde erklärt sich explizit mit der Speicherung, Aufbewahrung und Auswertung der durch die Überwachungskameras und Zutrittskontrollen erfassten Daten durch die Home to Home Transporte GmbH einverstanden.

 

Der Kunde gestattet die Aufnahme der Telefongespräche. Der Kunde erklärt sich explizit mit der Speicherung, Aufbewahrung und Auswertung der durch die Telefongespräche erfassten Informationen durch die Home to Home Transporte GmbH einverstanden.

 

13. Folgen bei Vertragsbruch

Hält der Kunde die im Self Storage-Vertrag oder Lagervertrag vereinbarten Bedingungen insbesondere Zahlungsfristen (inkl. diesen AGBs) nicht ein:

  • hat die Home to Home Transporte GmbH das Recht, dem vertragsbrüchigen Kunden den Zutritt zum Gebäude sowie zum Self Storage Lagerraum und die Herausgabe aus dem Grosslager zu verweigern und die Zugangsberechtigung zu entziehen;
  • hat die Home to Home Transporte GmbH das Recht, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort zu lagern oder zu entsorgen;
  • kann die Home to Home Transporte GmbH den Self Storage-Vertrag oder Lagervertrag mit dem vertragsbrüchigen Kunden mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen und die gelagerten Gegenstände umgehend entsorgen, sofern die Home to Home Transporte GmbH dem vertragsbrüchigen Kunden schriftlich (per E-Mail) abgemahnt hat und der vertragsbrüchige Kunde innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt dieser Mahnung seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Bei schwerwiegender Vertragsverletzungen ist die Home to Home Transporte GmbH berechtigt, den Self Storage-Vertrag oder Lagervertrag ohne Mahnung und Ansetzen einer Nachfrist sofort fristlos zu kündigen und die gelagerten Gegenstände zu entsorgen oder im Grosslager einzulagern. Zudem haftet der vertragsbrüchige Kunde der Home to Home Transporte GmbH für alle durch seinen Vertragsbruch verursachten Schäden.

 

Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Vertragsverletzung entstandenen Kosten gehen zulasten des Kunden. Dies gilt insbesondere für Transport der gelagerten Gegenstände vom Self-Storage Lagerraum ins Grosslager, ein Gewähren des Zutritts des Kunden zum Grosslager/Bereitstellung der Gegenstände aus dem Grosslager (CHF 50.00 pro angebrochene 30 Minuten), sowie weitere Kosten und Gebühren.

 

Der Kunde ist verpflichtet, den Self Storage Lagerraum nach Erhalt der ausserordentlichen Kündigung (vgl. Ziff. 7) innerhalb von 48 Stunden zu räumen und sauber zurückzugeben oder die Gegenstände aus dem Grosslager abzuholen. Die Bereitstellung und Abholung aus dem Grosslager werden dem Kunden mit CHF 50.00 pro angebrochene 30 Minuten in Rechnung gestellt.

 

Der Kunde räumt der Home to Home Transporte GmbH an den eingelagerten Gegenständen ein Pfandrecht im Sinne von Art. 895 ZGB ein. Die Home to Home Transporte GmbH ist berechtigt, das Pfandrecht geltend zu machen und die Gegenstände ohne Androhung der Pfandverwertung privat zu verwerten oder (bei voraussichtlich geringem oder keinem Verkehrswert) zu entsorgen, sofern der Kunde mit der Bezahlung seiner Verpflichtungen mehr als 4 Wochen ganz oder teilweise im Verzug ist. Die Bestimmungen über die Pfandverwertung sind nicht anwendbar. Der dabei erzielte Kaufpreis wird mit den offenen Forderungen der Home to Home Transporte GmbH inklusiv den Kosten für die Räumung und Verwertung bzw. Entsorgung verrechnet. Ein allfälliger Restbetrag kann vom Kunden zurückgefordert werden.

 

Holt der Kunde trotz Aufforderung (per E-Mail) seine Gegenstände innert 4 Wochen seit Beendigung des Vertrages nicht ab, so ist die Home to Home Transporte GmbH berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu entsorgen oder zu verwerten. Die Home to Home Transporte GmbH hat zudem jederzeit das Recht, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort zu lagern. Dasselbe gilt, wenn der Kunde 4 Wochen seit Beendigung des Vertrages keine zustellfähige Adresse mitgeteilt hat. Der Kunde ermächtigt die Home to Home Transporte GmbH mit der Verwertung zurückgelassener Gegenstände. Ein etwaiger Erlös ist nach Abzug aller angefallener Kosten an den Kunden auszuzahlen oder auf einem zinslosen Konto bereitzustellen.

 

14. Weitere Bedingungen

Die Home to Home Transporte GmbH behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit und ohne Angabe von Grund, einseitig anzupassen.

 

Jegliche Art der Untervermietung des Self Storage Lagerraums ist strengstens untersagt.

 

Eine Abtretung des Self Storage-Vertrags oder Lagervertrags setzt die schriftliche Zustimmung der Home to Home Transporte GmbH voraus, wobei die Zustimmung ohne die Angabe von Gründen jederzeit abgelehnt werden kann.

 

Der Kunde ist verpflichtet, der Home to Home Transporte GmbH umgehend jede Änderung der Kontaktdaten (bspw. Telefonnummer, E-Mailadresse, Wohnadresse, etc.)  schriftlich mitzuteilen. Bis dahin, ist die Home to Home Transporte GmbH berechtigt, rechtsgültig Korrespondenz an die zuletzt angegebene Adresse / Telefonnummer zu senden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Self Storage-Vertrags oder Lagervertrags (inkl. diesen AGBs) ungültig sein oder ungültig werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine inhaltlich nahekommende zulässige Bestimmung ersetzt.

 

Die Home to Home Transporte GmbH ist berechtigt, den Kunden per Telefon und/oder E-Mail zu benachrichtigen, zu mahnen sowie Räumungsankündigungen zukommen zu lassen. Sollte die Home to Home Transporte GmbH den Kunden aufgrund einer nicht aktuellen resp. ungültigen Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse nicht erreichen können, gilt der Kunde automatisch als kontaktiert bzw. darauf hingewiesen.

 

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Der Self Storage-Vertrag und Lagervertrag sowie die AGBs unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller zwischen den

Vertragsparteien strittigen Ansprüche ist Uster. Für im Ausland wohnhafte Kunden wird der Betreibungsort Uster vereinbart.

Die vorliegende Vorschrift (AGBs) ist integrierter Bestandteil des Self Storage-Vertrages für Lagerräume und Lagerung.